Dieser Titel trifft gleich in mehrerlei Hinsicht auf die Rückstrahler, oder umgangssprachlich auch Katzenaugen, zu, die an unserem Gartenschauwagen 714 nun wieder montiert sind.
Rückstrahler sind Pflichtbestandteil im “Lampen- und Reflektoren-Katalog” die ein Straßenbahnwagen benötigt, wenn er für den Betrieb zugelassen werden soll. Die aktuellen Regeln schreiben je 2 Rückstrahler pro Stirnseite vor, die der 714 nun erhalten hat. Hier gibt es übrigens nun einen kleinen Unterschied im Aussehen des Triebwagens zu seinen ersten Betriebsjahren. Bis in die 1950er Jahre war nämlich nur ein Reflektor pro Seite notwendig. Solche Kompromisse gehören allerdings zum Tagesgeschäft bei der Restaurierung historischer Straßenbahnwagen.
Damit sind die Rückstrahler eine der vielen Voraussetzungen, die der Wagen eines Tages erfüllen/besitzen muss um im Stuttgarter Museumsverkehr eingesetzt werden zu dürfen. Neben der reinen Formalie dienen sie natürlich auch dem Zweck, das der Gartenschauwagen ein sicherer Teilnehmer im Verkehr ist, und bei Dunkelheit gesehen werden kann. Also sind die Katzenaugen, definitiv nicht für die Katz.